Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen. Zu diesen gehören unter anderen das Immissionsschutzgesetz mit den zugehörigen Immissionsschutzverordnungen, das Wasserhaushaltsgesetz, das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände, das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz sowie die Normen des Abfall- und Abwasserrechts.
Zum Kernbereich gehören zudem die höherrangigen Umweltnormen (zum Beispiel das Umweltvölkerrecht, die einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts, Artikel 20a Grundgesetz), die Querschnittgesetze (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Umweltschadensgesetz) und das Umweltstrafrecht. Zunehmend werden Umweltschutzregelungen auch im Fachrecht (zum Beispiel im Energierecht, Landwirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Bergrecht, Bau- und Planungsrecht) integriert, deren ursprünglicher Regelungszweck nicht der Umweltschutz ist.
Wir beraten Sie als Anwalt für Umweltrecht gerne zu allen Fragen oder Verfahren
z.B. rund um
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
- Immissionsschutzrechtliche Beeinträchtigungen und Abwehrrechte
- den nationalen und europäischer Naturschutz
- Umweltverträglichkeitsprüfungen
- das Wasserrecht
- das Bodenschutzrecht
- das Umweltinformationsrecht
- das Abfallrecht
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